Anwaltsgemeinschaften gelten heute in der Regel als Kollektivgesellschaften. Damit haften die Mitglieder auch für deliktisches Verhalten eines Partners solidarisch. Gegen unangenehme Überraschungen kann man sich mit einfachen Vorsichtsmassnahmen absichern.



Das Bundesgericht gelangte 1998 zur Auffassung, jede grössere Anwaltskanzlei sei nach kaufmännischen Grundsätzen organisiert und bedürfe einer geordneten Buchführung (BGE 124 III 365 f.). Es handle sich daher um e...