Vergangenes Jahr befanden sich in der Schweiz 2305 Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft. Formal ist sie keine Strafe, sondern eine Verwaltungsmass­nahme im Rahmen des Ausländerrechts. Sie zielt darauf ab, die Ausreise aus der Schweiz sicherzustellen. Der Freiheitsentzug kann gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) bis zu 18 Monate dauern. Angesichts dieses schwerwiegenden Eingriffs stellt sich die Frage nach dem Rechtsschutz für die Inhaftiert...