Inhalt
Plädoyer 3/01
12.06.2001
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Soll das Alter eines Angeschuldigten bestimmt werden, so darf man gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Zürich (IRM) nicht einzig auf die Methode des Handröntgens abstellen. Das IRM stellt sich damit gegen die gängige Praxis. Bisher hatte erst die Asylrekurskommission die Methode als zu wenig sicher bezeichnet.
Das IRM hatte das Alter eines jungen Mannes zu beurteilen, der gemäss körperlicher und zahnärztlicher Untersuchung jünger als 18 Jahre war. Nur das Hand...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo