Seit Anfang 2005 setzt die Polizei neben dem Fingerabdruck auch DNA-Profile für Fahndungsszwecke ein. Dabei gelten strenge gesetzliche Regeln: Biometrische Daten wie das DNA-Profil dürfen nur unter eindeutig definierten Voraussetzungen für Fahndungszwecke erhoben und eingesetzt werden.

Das macht Sinn, denn solche Daten sind heikel. Damit können Menschen zweifelsfrei identifiziert werden. Und unter Umständen lassen sich daraus Rückschl&uu...