Ja. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat in der Vernehmlassung zur Umsetzung der Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» auch zwei Neuregelungen vorgeschlagen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Revision des Strafgesetzbuches stehen: Neu sollen der Verzicht auf eine Anlasstat bei der ordentlichen Verwahrung und die nachträgliche Verwahrung eingefü...