Inhalt
Plädoyer 06/2022
05.12.2022
1. Problemstellung
Jede Willensäusserung bedarf der Auslegung, denn sie ist stets nur der unvollkommene Ausdruck eines Gedankens.1 Folglich muss auch ein Vorsorgeauftrag ausgelegt werden.
Auslegungsfragen stellen sich in vielen Fällen. Einige davon ergeben sich aus der Tatsache, dass Artikel 365 ZGB auf die Bestimmungen über das Obligationenrecht verweist: Erstens vertritt die beauftragte Person die Auftraggeberin ...
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