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Plädoyer 02/2015
30.03.2015
plädoyer: Frau Pally Hofmann, Sie publizierten kürzlich im «Jusletter» einen Beitrag unter dem Titel «Wem gehört die Krankengeschichte?». Ihre Antwort lautete: Sie gehört sowohl dem Arzt als auch dem Patienten. Wie begründen Sie das?
Ursina Pally Hofmann: Der Zweck der Krankengeschichte ist folgender: Ein Arzt muss die Behandlung weiterführen können. Zudem muss er sich dokumentieren und sich gegen ...
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