Bei einigen Delikten ­gelten seit Anfang Juli höhere Mindeststra­fen. So sehen das ­Straf­gesetzbuch und das Militärstrafgesetz bei schweren Körperverletzungen neu ein Jahr Min­dest­strafe vor, bisher ­waren es sechs ­Monate.

Härter bestraft werden auch Gewalt und Drohungen gegen Beamte: Neu gilt eine Freiheits­strafe von mindestens drei ­Monaten für Personen, die sich als «Teil einer Gruppe» an Ausschreitungen gegen Mitarbeiter im öffent­li­chen Dienst beteiligen.

Für Teilnehmer, die Gewalt gegen Sachen verüben, liegt die Mindeststrafe neu bei einer Geldstrafe von 90 statt 30 Tagessätzen. Anstelle ­einer Mindestgeldstrafe kann eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt werden.