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Plädoyer 01/2016
01.02.2016
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt seit Inkrafttreten Anfang 2011 das Prozessieren in allen Kantonen einheitlich. Die Höhe der Prozesskosten wird aber nach wie vor kantonal festgelegt (Art. 96 ZPO). Folge: Der Preis für die Inanspruchnahme der Justiz variiert stark. Die Kantone sind zwar bei der Festlegung der Tarife an das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip gebunden.
Nach dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gerichte nicht mehr oder nicht wesentlich meh...
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