Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt seit Inkrafttreten Anfang 2011 das Prozessieren in allen Kantonen einheitlich. Die Höhe der Prozesskosten wird aber nach wie vor kantonal festgelegt (Art. 96 ZPO). Folge: Der Preis für die Inanspruchnahme der Justiz variiert stark. Die Kantone sind zwar bei der Festlegung der Tarife an das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip gebunden.

Nach dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gerichte nicht mehr oder nicht wesentlich meh...