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Plädoyer 06/2016
14.11.2016
Letzte Aktualisierung:
21.11.2016
21.11.2016
Als Maximum für eine Genugtuung nach schweizerischem Recht gilt, je nach Fundstelle, der Betrag von 250 0001 beziehungsweise von 200 000 Franken.2 Das Bundesgericht hält konstant fest, dass es keine Tarife gibt und geben darf.3 Mithin existiert bis heute keine Bemessungsmethode, die als allgemein verbindlich bezeichnet werden könnte. «Die Integritätsentschädigung der Unfallversicherung4 bietet – gleich wie Präjudizien – einen sachliche...
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