Wer auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts den Suchbegriff «Homo-sexualität» eingibt, erhält 71 Fälle zwischen 2007 und November 2009.1 Keiner dieser Fälle wurde im Asylpunkt positiv entschieden oder führte zur vorläufigen Aufnahme. Spontan könnte man denken, dass diese Fälle zu wenig stichhaltig begründet wurden oder dass zu wenig Beweismittel eingereicht wurden. Doch die Durchsicht der Urteile zeigt, dass dies nic...