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Plädoyer 03/2018
28.05.2018
Wäre Daniel Hürlimann in der Filmbranche tätig – er hätte die Funktion eines Regisseurs inne. Er wäre mit Sicherheit kein Filmkritiker. Hürlimann packt immer zuerst selber an – dann folgt die Kritik. So schuf er etwa den Twitter-Account @chBGer und verbreitete jede einzelne Mitteilung aus dem Bundesgericht, bis die Richter in Lausanne einlenkten. Damit hat er das Bundesgericht zu grösserer Social-Media-Präsenz gezwungen. Dass ...
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