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Plädoyer 6/12
18.11.2012
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Eine fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) soll allein deshalb angeordnet werden können, um die Öffentlichkeit vor einer Person zu schützen. Und nicht mehr wie bisher, um hauptsächlich dem Beistands- und Fürsorgebedürfnis des Betroffenen gerecht zu werden. So steht es im Urteil 5A_607/2012 vom 5. September 2012 des Schweizerischen Bundesgerichts.
Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht die bisherige Praxis und den Zweck der FFE geän...
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