Am 14. Dezember 2020 gelangte Fifa-Präsident Gianni Infantino an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und beantragte den Ausstand des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes Stefan Keller. Mit Beschluss vom 30. April 2021 hiess die Beschwerdekammer das gegen Keller gerichtete Ausstandsgesuch gut und erkannte somit, dieser habe im Verfahren gegen Infantino in den Ausstand zu treten (BB.2020.296). Dieser Beschluss verletzt Bundesrecht.

In formeller Hinsicht fällt...