Ob die Polizei gesetzlich ermächtigt werden soll, in bestimmten Situationen gezielt zu töten, ist in der Bundesrepublik seit den 1970er Jahren heftig umstritten. Denn seit dieser Zeit schlägt die Innenministerkonferenz im «Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes» eine Formulierung vor, der zufolge «ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird», unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.



Der «Musterentwurf» ist eine unverb...