Am 1. Oktober 2016 führte die Polizei auf den Schweizer Strassen die angeblich beweissichere Atem-Alkoholkontrolle ein. Ermittelt wird nicht mehr, wie viel Alkohol ein Autofahrer im Blut hat, sondern wie viel Alkohol im Atem vorhanden ist. Möglich machts ein neues Atemmessgerät. 

Der Bund führt mit dem neuen Gerät eine neue Mess­einheit ein: Wie viel ­Alkohol jemand in der Atemluft hat, wird in Milligramm (mg) pro Liter Luft angegeben. Solange der Wert unter 0,25 mg liegt, ist alles in Ordnung. Zwischen 0,25 und 0,4 mg gibt es eine Busse. Darüber erwartet den Lenker eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Thomas Krämer vom Institut für Rechtsmedizin an der Uni Zürich kritisiert die neue Methode: Der gemessene Wert sei viel zu ungenau. Die Atemtests seien deshalb ungerecht, der System­wechsel unsinnig. Krämer empfiehlt getesteten Personen, im Zweifelsfall auf einer zusätz­lichen Blutprobe zu ­bestehen. Dieses Recht haben die ­Kontrollierten nach wie vor, wenn sie dem Atemtest nicht trauen. Machen sie davon Gebrauch, gilt der Blut-, nicht der Atemwert.