Der Menschenrechtsanwalt Chang Weiping wurde am 22. Oktober 2020 in der Stadt Baoji in der ­chinesischen Provinz Shaanxi festgenommen. Seither wird er wegen des Verdachts auf «Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt» unter ­«häuslicher Überwachung an einem dafür vorgesehenen Ort» festgehalten. Zuvor hatte er in einem Youtube-Video Einzelheiten über seine Folter ­während einer früheren Inhaftierung verbreitet. Der Menschenrechtsanwalt ist dafür bekannt, ­die Rechte von Leuten zu verteidigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands, ihrer Geschlechtsidentität und ihrer sexuellen ­Orientierung diskriminiert werden.

Vier Tage nach seiner Verhaftung begaben sich ­Chang Weipings Vater und seine ­Anwälte zur ­Bezirksabteilung Gaoxin des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Baoji, um ­Infor­mationen über Weipings Verhaftung einzuholen. Alle ihre Anträge – einschliesslich der Forderung nach juristischen ­Unterlagen, Zugang zu Weiping und eines Antrags auf Kaution – wurden abgelehnt. Seitdem stellten ­Chang Weipings Anwälte mehrere Anträge auf einen Besuch. Bislang wurden alle abgelehnt. 

Die Behörden erlaubten nur einmal einen zehn­minütigen Besuch des Vaters. Während dieser kurzen Begegnung schien Weiping gemäss seinem Vater ­ungewöhnlich diskret über seinen Zustand zu ­sprechen. Er forderte seine Familie auf, nicht über seinen Fall zu reden. Zudem äusserte er den Wunsch, dass die Familie sich um einander kümmern solle. Sein Vater sagt, es habe so geklungen, als wolle er sich von ihnen verabschieden. Seine Familie ist sehr besorgt, dass Chang erneut gefoltert und misshandelt worden sein könnte. Amnesty teilt diese Sorge. Und weil ­Chang Weiping bereits Folter erdulden musste und keinen ­Kontakt zu seiner Familie oder seinem Rechts­beistand erhält, ist er in erhöhter Gefahr, ­erneut misshandelt zu werden.