Letztes Jahr waren in der Schweiz 142 minderjährige Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren in Administra­tivhaft. Damit verstösst das Land gemäss einem von der Kinderhilfsorganisation Terre des hommes veröffentlichten Lagebericht zur Inhaftierung von Jugendlichen in der Schweiz gegen seine Pflichten aus der UN-Kinderrechtskonvention (KRK). 

Administrativhaft ist eine ausländerrechtliche Haftmassnahme. Sie soll den Vollzug der Wegweisung von ausländischen Personen ohne Aufenthaltsrecht sicherstellen. Die KRK statuiert kein ausd­rückliches Verbot der Haft bei Kindern. Sie verlangt aber, dass Festnahme, Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe nur als letzt­mögliches Mittel eingesetzt werden und die Anwendung von möglichst kurzer Dauer ist. Haft darf stets nur unter Be­achtung des Verhältnismässigkeitsprinzips verfügt werden. ­Terre des hommes appelliert an die Schweizer Bundesbehörden, die Kantone anzuweisen, jegliche Inhaftierung Jugendlicher zu unterbinden und die KRK vollständig einzuhalten. Es seien Alternativen zur Haft zu entwickeln. 

Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Haft komme bei unbegleiteten Minderjährigen nur im äussersten Fall vor und werde für die kürzestmögliche Dauer angeordnet.