Zurzeit sind auf Bundesebene verschiedene Gesetzesrevisionen im Gang, bei denen Bundesrat und Parlament mit der landesweiten Sperre von bestimmten Teilen des ­Internets liebäugeln. So etwa im Fernmeldegesetz, im Urheberrechtsgesetz und im Geldspielgesetz. Zugangssperren zu bestimmten Internetadressen gibt es bereits in China, im Iran und aktuell vermehrt auch in der Türkei. Auch in der Schweiz sollen Netzsperren künftig dazu dienen, «inakzeptable Inhalte» unzugänglich zu machen. Darunter werden harte Pornografie, Kinderpornografie, terroristische oder extremistische Publikationen, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder illegale Glücksspiele verstanden. 

Ein Gutachten der Professoren Florent Thouvenin und Burkhard Stiller kommt zu einem ­vernichtenden Urteil, was die Praktikabilität einer staatlichen Netzsperre angeht: Netzsperren liessen sich mit den heute verfügbaren technischen Möglichkeiten ohne grossen Aufwand und mit bescheidenem technischem Wissen umgehen, da die dazu erforderlichen Werkzeuge für jedes Endgerät verfügbar und ohne weiteres im Internet auffindbar seien. Netzsperren seien damit faktisch unwirksam. «Mit Blick auf den geringen Nutzen und die mit Netzsperren verbundenen Eingriffe in Grundrechte erscheint die Einführung von Netzsperren als problematisch», konstatieren die Gutachter.