Seit Anfang 2005 gibt es im Rahmen der Invalidenversicherung (IV) die regionalen ärztlichen Dienste (RAD). Ihre Aufgabe: die Arbeit der IV-Stellen zu beschleunigen und zu einer einheitlichen Beurteilungspraxis beizutragen. RAD-Ärzte müssen die Voraussetzungen für allfällige Rentenansprüche aus versicherungs-medizinischer Sicht abklären. Sie sind dabei ausschliesslich ihrem ärztlichen Fachwissen und Gewissen verpflichtet und sollen unabhängig von den I...