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Plädoyer 05/2024
07.10.2024
Bei der Umsetzung des Massnahmenpakets Via sicura wurde mit Wirkung auf den 1. Januar 2020 ein Melderecht der IV-Stellen eingeführt. Sie dürfen den Strassenverkehrsämtern, die für die Erteilung von Führerausweisen zuständig sind, ihre Zweifel an der Fahrtauglichkeit von versicherten Personen melden (Artikel 66c IVG und Artikel 15d Absatz 1 litera d SVG).
Erstattet die IV-Stelle eine Meldung, muss den Betroffenen vorsorglich der Aus...
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