Wie weit die Kollegenschelte gehen darf? – Aus zwei Gründen nicht sehr weit. Das neueste Bundesgerichtsurteil (BGE 2P. 27/2002) hat mich begeistert. Es überzeugt rational und ich habe damit meinen verloren geglaubten Anwaltsstolz wieder gefunden. Ich bin wieder wer. Merci, liebes Bundesgericht!



Erstens muss es tatsächlich schief herauskommen, wenn der Anwaltskollege dem andern anhängt, dieser sei ein «aufgeblasener Wichtigtuer», wie dies in besagtem höchstrichterlich beur...