Inhalt
Plädoyer 04/2016
04.07.2016
Wer als Rechtsvertreter ans Bundesstrafgericht nach Bellinzona reist, muss sich zum Tenue nicht allzu viele Gedanken machen. Der Zürcher Rechtsanwältin Kathrin Thomann etwa hat der zuständige Gerichtsschreiber vor der Verhandlung wortreich erklärt, sie dürfe keinesfalls in heller Kleidung erscheinen – sei diese auch noch so elegant. «Bereits dunkelblau ist grenzwertig», wurde ihr beschieden. Kürzlich sei eine «Vertreterin I...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo