Der Test der Version 1.5.11 von Judocu, einer Software der Leonardo Productions AG zur juristischen Dokumentation, beginnt mit der Installation: Auf den ersten Blick ist sie einfach - es gibt eine Installations-CD. Doch dann zeigt sich: Vorausgesetzt wird eine Java-Umgebung, die ihrerseits nicht einfach zu installieren ist. Es wäre hilfreich, wenn die notwendige Installation der Java-Umgebung in Judocu besser integriert wäre.
Judocu ist eine Software zur Verwaltung elektronischer Dokumente, die auch die Suche innerhalb dieser Dokumente ermöglicht. Als Oberfläche dient ein Suchbaum, an den sich die Dokumente anheften lassen. Dazu kommt eine Suchmaschine für Recherchen innerhalb der Dokumente.
Es gibt dabei zwei Sorten von Dokumenten: Einerseits verkauft der Herausgeber der Software elektronische Werke, die man integrieren kann. Andrerseits kann der Benutzer seine eigenen Dokumente in Judocu importieren.
Der Herausgeber liefert Gerichtsentscheide und juristische Werke. Doch es gibt nur wenige juristische Werke und diese vor allem aus dem Haftpflicht- und Baurecht. Dazu kommt, dass die elektronischen Dokumente, die Judocu liefert, nicht Standard sind. Somit kann man via Judocu kein elektronisches Buch lesen, das auf einer anderen Plattform gekauft wurde - Judocu-Bücher lassen sich aber auch nicht exportieren und auf anderen Plattformen lesen. Zudem sind die elektronischen Bücher eher teuer.
Positiv zu vermerken ist hingegen, dass man seine eigenen Texte importieren kann. Die Software indexiert sie dann wie Texte des Herausgebers und ermöglicht so eine Suche innerhalb des Textes. Allerdings zeigen sich auch hier schnell Grenzen: Importiert werden können nur Dokumente von Microsoft Office, PDF oder HTML - Dokumente anderer Standards ignoriert die Software beim Indexieren.
Es ist schade, dass Judocu seine Anwendbarkeit auf Microsoft-Produkte limitiert und keine Dokumente aus Programmen wie OpenOffice, WordPerfect, StarOffice, NeoOffice oder KOffice zulässt. Und wer Judocu auf Mac benutzen will, muss das Programm über einen Windows-Emulator installieren. Das ist umso bedauerlicher, als die Software teilweise mit Java programmiert wurde und es somit nicht schwierig gewesen wäre, eine universellere Version zu entwickeln.
Die Software ist sicher nicht schlecht - wer exklusiv mit Win-dows arbeitet und dies vor allem im Haftpflicht- oder Baurecht, wird damit nicht schlecht fahren, um in den eigenen Dossiers, der Literatur und Judikatur zu suchen. Doch sobald eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, lohnt sich die Anschaffung nicht.
Olivier Subilia, Rechtsanwalt, Lausanne
Aktuelle Links zum Recht
Rechtsvergleichung: Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung stellt Links zu Rechtsinstitutionen aus aller Welt zur Verfügung. In der E-Collection kann man die Publikationen des Instituts abrufen.
www.isdc.ch
Blog: Rechtsanwalt Martin Steiger aus Zürich bloggt in regelmässigen Abständen über Alltägliches und Rechtliches und mischt die Themen dabei kunterbunt. Interessant sind auch die Linklisten.
www.steigerlegal.ch
Blog: Der Blog bemüht sich, der Boulevardpresse Englands, die den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof oft kritisiert, differenzierte Beiträge entgegenzustellen. Sehr aktuell, Fokus auf britische Fälle.
http://ukhumanrightsblog.com
Kulturrecht: Das Zentrum für Kulturrecht der Zürcher Hochschule der Künste bietet Dienstleistungen im Kommunikations- und Immaterialgüterrecht an, unter anderem Referate und Seminare.
www.zkr.ch/index.php