Es mag Zufall sein, dass es schon wieder einen Aargauer Oberrichter traf. Und wenn nicht alles täuscht, wird auch Oberrichter Alfred Schwartz den Wunsch aus den Reihen des Grossen Rates erhören und nicht zur Wiederwahl antreten. Genau so, wie das vor zwei Jahren schon sein Kollege Ernst Roduner getan hat. Im letzten Dezember schloss das Aargauer Parlament ein Disziplinarverfahren gegen Schwartz ab mit der Feststellung, dass der Oberrichter während Jahren unerlaubten anwaltlichen N...