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Plädoyer 2/12
19.03.2012
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Laut Artikel 1 des Jugendstrafgesetzbuches (JStG) gilt im materiellen Recht, dass nur die abschliessend aufgeführten Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) sinngemäss für Jugendliche anwendbar sind. Hingegen ist die für Erwachsene geltende Strafprozessordnung (StPO) immer dort anwendbar, wo die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) als lex specialis nicht ausdrücklich oder sinngemäss besondere Regelungen enthält. Artikel 3 Absatz 2 JStPO führt zudem...
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