Konkubinatspaare erhalten das gemeinsame Sorgerecht problemlos. Zu problemlos. Denn trennt sich das Paar, ist der Streit ums alleinige Sorgerecht schwierig. Deshalb sollten Konkubinatspaare die gemeinsame Sorge erst nach einer Probezeit von zwei Jahren erhalten.



Mit Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts per 1. Januar 2000 können neu unverheiratete und geschiedene Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Ausschlaggebend für die Zuteilung der gemeinsamen elterlich...