EU-Bürger gelangen jetzt leichter ans Europäische Gericht erster Instanz in

Luxemburg. Eine Fischreederei konnte gemäss neuem Urteil (T-177/01) eine EU-Verordnung anfechten, die die Maschendichte von Netzen regelt.



Nach alter Rechtsprechung wäre die Klage nicht möglich gewesen, weil andere Reedereien durch die Verordnung auch beschränkt werden. Einzelne Reedereien wären deshalb nicht individuell betroffen gewesen. Nach neuer Rechtsprechung ist die Klage nicht mehr ausge...