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Plädoyer 6/07
05.12.2007
Rechtlich sollte die Sache eigentlich klar sein: Patientenverfügungen sind für Ärzte und Pflegepersonal verbindlich. Trotzdem haben sich viele Mediziner lange dagegen gewehrt, sich nach schriftlichen Anordnungen von Patienten zu richten. Begründung: Urteilsfähige Patienten würden in einer lebensbedrohenden und weitgehend aussichtlosen Situation mitunter anders entscheiden, als sie es zum Voraus in ihrer mitgebrachten Patientenverfügung vorgesehen hatte...
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