Rechtlich sollte die Sache eigentlich klar sein: Patientenverfügungen sind für Ärzte und Pflegepersonal verbindlich.  Trotzdem haben sich viele Mediziner lange dagegen gewehrt, sich nach schriftlichen Anordnungen von Patienten zu richten. Begründung: Urteilsfähige Patienten würden in einer lebensbedrohenden und weitgehend aussichtlosen Situation mitunter anders entscheiden, als sie es zum Voraus in ihrer mitgebrachten Patientenverfügung vorgesehen hatte...