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Plädoyer 1/08
06.02.2008
Ja, jedenfalls im Internet. Das Bundesgericht veröffentlicht bekanntlich die gesamte verfahrensabschliessende Rechtsprechung im Internet (Artikel 59 Absatz 1 des Reglements für das Bundesgericht). Namen, Firmen und Adressen der Prozessbeteiligten werden in der Regel anonymisiert. Von der Anonymisierung ausgenommen sind jedoch Behörden und – aus mir nicht verständlichen Gründen und von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Anwälte. Die sozialrechtlichen Abtei...
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