Inhalt
Plädoyer 04/2019
26.08.2019
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung einen Fall mit freier Anwaltswahl, erteilt sie dem Versicherten oder direkt seinem Anwalt eine Kostengutsprache. Diese umschreibt die Streitigkeit und regelt den Stundenansatz, Spesen, Kostendach, umfasste Instanzen und die Abrechnungsmodalitäten.
Anders bei der Axa-Arag: Sie schickt dem beauftragten Anwalt zusätzlich zur Kostengutsprache «Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kostengutsprachen (AGB)». Diese ...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo