Die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) trat 2011 in Kraft. Mit ihr wurde in der ganzen Schweiz eine Kostenvorschusspflicht eingeführt. Das hatte Folgen: In Kantonen wie Zürich, wo vor Inkrafttreten der ZPO bloss ausnahmsweise eine Kostenvorschusspflicht bestand, sind in den letzten drei Jahren viel weniger Zivilprozesse bei den Gerichten eingegangen. In Kantonen, die bereits eine Kostenvorschusspflicht kannten, blieb die Zahl der Zivilfälle dagegen weitgehend konstant. Da...