Staatliche Opferhilfe gibt es in der Schweiz seit 14 Jahren. Erstmals revidiert wurde das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) im Zuge einer Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes. Später wurde der Schutz der Persönlichkeit von Kindern als Opfer im Strafverfahren verbessert. Im Juli 2002 lag der Vorentwurf für ein vollständig revidiertes Gesetz vor. Der Bundesrat unterbreitete seine Botschaft dazu dem Parlament im November 2005. ...