Das Kündigungsrecht bei Arbeitsverträgen ist 1988 zum letzten Mal revidiert worden. Zuvor hatte es – von Ausnahmen abgesehen – einen sachlichen Kündigungsschutz gar nicht gegeben. Der Ausbau des Kündigungsschutzes im Jahre 1988 erfolgte in einem allzu bescheidenen Ausmass.



Heute sind Verbesserungen notwendig.




Mehr als andere Vertragstypen steht der Arbeitsvertrag im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und sozialer Reglementierung. Ungleich andern Verträ...