Werbung mit Gratisauskunft und Sponsoring erlaubt
Luzerner Anwälte dürfen mit Gratisauskunft werben. Dies hat die Luzerner Aufsichtsbehörde entschieden und damit die Anfrage einer Kanzlei positiv beantwortet, die regelmässig zu Rechtsthemen kurze Auskünfte erteilt und damit in Inseraten werben will (plädoyer 6/09). Das frühere absolute Werbeverbot sei mit dem Anwaltsgesetz (BGFA) gefallen, erklärt Eva Wolfisberg, Oberrichterin und Präsidentin der Aufsichtsbehörde. Anwälte müssten sich jedoch des Haftungsrisikos bei Auskünften ohne umfassende Kenntnis des Sachverhalts bewusst sein. Zudem dürfe Werbung nicht irreführend sein. «Gegen unlautere, täuschende oder reisserische Werbung müssten wir einschreiten.» Der Luzerner Anwaltsverband begrüsst den Entscheid. «Wir brauchen gegenüber Banken und Treuhändern gleich lange Spiesse», sagt Sekretär Markus Haas. Werbung werde für Anwälte immer wichtiger, weil der Wettbewerbsdruck zunehme. Die Aufsichtsbehörde hat zudem auf Anfrage einer Kanzlei Sponsoring von gemeinnützigen, kulturellen und sportlichen Anlässen als zulässig bezeichnet. Die Kanzlei darf so als Mitsponsor eines Sportanlasses auftreten und in der Werbebroschüre auf ihre Dienstleistungen aufmerksam machen.
Keine SVP-Richter gewählt
Während der Wintersession hat die vereinigte Bundesversammlung zwei der fünf befristeten Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht besetzt. Diese waren wegen des UBS-Vergleiches geschaffen worden (plädoyer 5/09). Die Gerichtskommission wies in ihrem Wahlvorschlag darauf hin, dass die SVP um sechs Richter untervertreten ist, die Grünen und die BDP um je 1,5 Stellen. Die übrigen Parteien sind mit je 1,5 bis 5 Stellen übervertreten. Doch dies spiele bei diesen Stellen keine Rolle. So schlug sie drei Kandidaten vor: Daniel de Vries Reilingh (SP), Patrick Guidon (SVP) und Charlotte Schoder (CVP). Die SVP stellte mit Hans Wipfli einen weiteren Kandidaten auf. Gewählt wurden de Vries Reilingh und Schoder. Die SVP ging leer aus. Da eine weitere Stelle durch Pensenaufstockungen besetzt wurde, sind noch zwei Richter zu wählen. Dies geschieht laut Nationalrat Reto Wehrli, Präsident der Gerichtskommission, frühestens in der Sommersession.
Ebenfalls in der Wintersession wählte die Bundesversammlung Thomas Stadelmann (CVP) ans Bundesgericht. Da Stadelmann bisher am Bundesverwaltungsgericht war, gibt es dort ab
1. April 2010 eine Vakanz. «Kein Grund zur Eile», sagt Wehrli. Deshalb werde erst in der Sommersession ein neuer Verwaltungsrichter gewählt. Folgt die Kommission konsequent dem Parteienproporz, müsste sie dann einen SVP-Kandidaten vorschlagen.
Modernes Sachenrecht kommt 2012
Beide Kammern des Parlaments sind sich einig: Sie haben am 11. Dezember 2009 der grössten Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) 1912 zugestimmt. Es geht dabei um eine Modernisierung und Anpassung an die Bedürfnisse der Wirtschaft: So wird der papierlose Registerschuldbrief eingeführt. Damit fallen die Kosten für Ausfertigung, Aufbewahrung und Übermittlung dieses Wertpapiers weg. Der Schuldbrief in
Papierform wird aber nicht abgeschafft, die Parteien können zwischen den zwei Varianten wählen. Auch in weiteren Bereichen gibt es Anpassungen an heutige Zeiten, insbesondere wird das Grundbuch zu einem modernen Bodeninformationssystem. Damit soll es einfacher werden, zuverlässige und aktuelle Informationen über Grundstücke zu erhalten.
Noch läuft die Referendumsfrist für diese Neuerungen bis am 11. April 2010. Doch es ist davon auszugehen, dass diese unbenutzt verstreichen wird. Hermann Schmid, Stellvertretender Leiter des eidgenössischen Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht, geht deshalb davon aus, dass alle diese Neuerungen voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten werden. Im Moment läuft deswegen auch die Arbeit an der Totalrevision der Grundbuchverordnung.
Anwaltspraktikanten organisieren sich
Seit einem Jahr haben auch die deutschsprachigen Anwalts- und Notariatspraktikanten im Kanton Bern einen Verein. Der «Verein der Anwalts- und NotariatspraktikantInnen Bern» (ANP Bern) will den Austausch unter den angehenden Anwälten und Notaren während der Praktikums- und Prüfungszeit fördern. Auf der Vereins-Webseite (www.anp-bern.ch) gibt es Tipps und Informationen zu Praktika und Prüfungen, eine Lerngruppenvermittlung, ein Buchantiquariat und eine Praktikumsstellenbörse. Wer das Anwaltsexamen besteht, wird automatisch zum Passivmitglied und soll den Verein als Netzwerk nützen können.
Im Kanton Bern gibt es zudem seit 2007 für französischsprachige Praktikanten die «Association bernoise des notaires et avocats stagiaires» (Abenas, www.abenas.ch).
Seit 2003 sind die Aargauer Anwaltskandidaten im Verein «Rechtspraktikanten» (www.rechtspraktikanten.ch) organisiert. Da der Aargau kein Universitätskanton ist, organisiert die Vereinigung selbst Veranstaltungen aus Rechtsgebieten, die für die Prüfung relevant sind.
Auch im Kanton Genf haben sich angehende Anwälte in einem Verein zusammengeschlossen: «Jeune barreau» (www.jeunebarreau.ch) heisst er. Und im Kanton Freiburg gibt es die «Association des avocats-stagiaires fribourgeois» (AdASt, www.adast.ch).