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Plädoyer 2/06
24.03.2006
Überrissene Gebühren korrigiert
Der Kanton Baselland senkt seine Notariatsgebühren: Wer etwa einen Grundstückkauf oder Erbvertrag notariell beurkunden lassen will, zahlt seit Anfang Jahr für Notariats-, Grundbuch- und Erbschaftsgeschäfte der Bezirksschreibereien nur noch kostendeckende Tarife.
Zur Tarifsenkung bewogen den Regierungsrat unzählige Beschwerden unzufriedener Bürgerinnen und B...
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