Überrissene Gebühren korrigiert



Der Kanton Baselland senkt seine Notariatsgebühren: Wer etwa einen Grundstückkauf oder Erbvertrag notariell beurkunden lassen will, zahlt seit Anfang Jahr für Notariats-, Grundbuch- und Erbschaftsgeschäfte der Be­zirks­schreibereien nur noch kostendeckende Tarife.



Zur Tarifsenkung bewogen den Regierungsrat unzählige Beschwerden unzufriedener Bürgerinnen und B...