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Plädoyer 1/08
06.02.2008
Auslieferung auch an Folterstaaten
Das Bundesgericht erachtet es als zulässig, Angeschuldigte auch an Staaten «mit problematischer Menschenrechtslage» auszuliefern, sofern der betroffene Staat eine Garantieerklärung abgibt. Es hat einen Entscheid des Bundesamtes für Justiz bestätigt, das einen russischen Geschäftsmann wegen eines Vermögensdeliktes an sein Heimatland ausliefern will.
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