Auslieferung auch an Folterstaaten

Das Bundesgericht erachtet es als zulässig,  Angeschuldigte auch an Staaten «mit problematischer Menschenrechtslage» auszuliefern, sofern   der betroffene Staat eine Garantieerklärung abgibt.  Es hat einen Entscheid des Bundesamtes für Justiz bestätigt, das einen russischen Geschäftsmann wegen eines Vermögensdeliktes an sein Heimatland ausliefern will.

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