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Plädoyer 4/10
30.08.2010
Letzte Aktualisierung:
07.10.2013
07.10.2013
Bei heiklen Fällen kommuniziert nur noch die Oberstaatsanwaltschaft
Bei heiklen Fällen dürfen die Zürcher Staatsanwälte nicht mehr selbst mit Journalisten sprechen. Zuständig für die Medienarbeit ist die neu geschaffene Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft. Früher waren die untersuchenden Staatsanwälte grundsätzlich selbst für Medienanfragen zuständig. Bei Bedarf konn...
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