- Eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz sieht vor, dass 10 Gramm Cannabis nur noch als geringfügige Menge gelten. Erwachsene, die ­maximal diese Menge bei sich ­tragen, werden fortan nur noch mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft. Ein ordentliches Verfahren wird nur eingeleitet, wenn die Busse nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird.
- Der Bundesrat hat Verordnungsänderungen erlassen, damit die dringliche Asyl­gesetzrevision umgesetzt werden kann, die am 9. Juni im Rahmen einer Volksabstimmung angenommen wurde. Damit wird insbesondere die Zuweisung in spezielle Zentren geregelt, wenn Asylsuchende «die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb der Zentren des Bundes erheblich stören», wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt.
- Eine weitere Verordnung regelt die Testphase, in der neue Organisa-tionsformen und damit eine Neustrukturierung des Asylbereichs geprüft werden sollen. Mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Test­zentren des Bundes sollen die Asylverfahren verkürzt werden. Wegen der beschleunigten ­Verfahren und den damit ­eingeführten kürzeren ­Beschwerdefristen haben die ­Asyl­suchenden in diesen ­Zentren Anspruch auf eine ­unentgelt­liche Rechtsberatung und -vertretung.