Die Rechtskommission des Nationalrats will die Einsicht ins Betreibungsregister begenzen – auf Gesuch der betroffenen Person hin. Den Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJS) geht das zu wenig weit. Sie schlagen vor, dass künftig Dritten nur noch mitgeteilt wird, ob über einen Schuldner der Konkurs eröffnet wurde, ob er offensichtlich überschuldet ist und ob Verlustscheine vorliegen. Denn oft missbräuchten Inkassofirmen die Infos, um ungerechtfertigte Forderungen durchzusetzen.