Der kollektive Rechtsschutz im schweizerischen Privatrecht ist verbesserungsfähig.» So lautet das Fazit in einem Bericht, den der Bundesrat Anfang Juli verabschiedete.

Eine Verbesserung für Gruppenklagen wäre nach Ansicht der Landesregierung ­einerseits im Rahmen der bereits bestehenden Instrumente möglich. Als Beispiele nennt er etwa eine Neuregelung der Prozesskosten, die Förderung der Prozessfinanzierung oder eine Erweiterung des Verbandsklagerechts. Andererseits sei auch die Einführung neuer Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung denkbar, etwa der Schaffung von Muster- oder Testverfahren und Formen der Gruppenklage.

Diese Worte des Bundesrats sind klar – trotzdem verzichtet er auf einen Gesetzesentwurf an das Parlament. Das Bundesamt für Justiz verweist auf Anfrage auf den Gesetzgeber, der nun aktiv werden müsse.

Sollte das Parlament die Sache tatsächlich an die Hand nehmen und den Bundesrat beauftragen, eine Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz auszuarbeiten, würde es einem europäischen Trend folgen: In einer Pressemitteilung vom 11. Juni hat die ­Europäische Kommission den Mitgliedstaaten die Einführung kollektiver Rechtsschutzverfahren empfohlen, «um effektiven Zugang zum Recht zu gewährleisten».