Grundbuch: Erweiterter Zugang für Anwälte

Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Grundbuchverordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem, wie Daten aus dem Grundbuch auf dem Internet veröffentlicht werden dürfen (Artikel 27) oder dass die Kantone den elektronischen Geschäftsverkehr zulassen dürfen (Artikel 39). Für Anwälte interessant ist der Artikel 28 ff.: Denn auch sie gehören - wie zum Beispiel Banken, Post, Versicherungen - in den Kre...