Werden Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts angefochten, so soll das Bundesgericht nicht mehr nur die Rechtsanwendung überprüfen, sondern auch die richtige Feststellung des Sachverhalts. Das sieht eine Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vor. Anfang September hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft verabschiedet. Damit soll die Regelung der Strafprozessordnung ­erfüllt werden, dass Urteile erst­...