Neuerungen bei der Zustellung von Gerichtsurkunden

Wegen einer Systemänderung bei der Post gibt es bei der Zustellung von Gerichtsurkunden eine Neuerung. Künftig muss der Empfang mit einer Unterschrift auf der Kundenkonsole beziehungsweise dem Zahlterminal bestätigt werden und nicht mehr auf dem papierenen Rückschein. Die Gerichte erhalten aber weiterhin eine Empfangsbestätigung.

Das Bundesgericht hat Anfang dieses Jahres auf das ...