Unterschrift unters Protokoll wird fakultativ

 Anwälte werden Protokolle von Einvernahmen künftig genauer lesen müssen, denn eine wichtige Massnahme zur Vermeidung von Fehlern fällt kommendes Jahr weg: In Zivil- und Strafprozessverfahren können die Gerichte darauf verzichten, einvernommenen Personen und Zeugen das Protokoll ihrer Aussagen vorzulesen oder zum Lesen vorzulegen. Auch das Unterzeichnen durch die Befragten ist in Zukunft fakultativ. Das gi...