Prozessfinanzierung durch Dritte soll im Kanton Zürich verboten werden. Der Kantonsrat hat sich in erster Lesung des neuen Anwaltsgesetzes mit 126 zu 26 Stimmen für ein solches Verbot ausgesprochen. Die Lobbyarbeit einzelner Prozessfinanzierer wie der Allianz oder der Prozessfinanz.ch (plädoyer 2/03) war vergeblich.



Die Ratsmehrheit sah das Anwaltsgeheimnis in Gefahr und folgte mit seinem Entscheid dem Regierungsrat und der vorberatenden Kommission. Zudem sei bei einer Erfol...