Kurznachrichten «Weiterbildung»
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Plädoyer 6/12
18.11.2012
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
Jus-Studium ist am günstigsten
19 024 Franken - so viel kostet ein Jus-Student einer Hochschule jährlich. Damit sind die Juristen die günstigsten Studenten. Sie verursachen nur 4 Prozent der Hochschulkosten, obwohl 11 Prozent aller Studenten an den Schweizer Universitäten Rechtswissenschaften studieren. Dies zeigt die Studie Bildungsfinanzen des Bundesamts für Statistik, die kürzlich erschienen ist. Ähnlich günstig sind...
Jus-Studium ist am günstigsten
19 024 Franken - so viel kostet ein Jus-Student einer Hochschule jährlich. Damit sind die Juristen die günstigsten Studenten. Sie verursachen nur 4 Prozent der Hochschulkosten, obwohl 11 Prozent aller Studenten an den Schweizer Universitäten Rechtswissenschaften studieren. Dies zeigt die Studie Bildungsfinanzen des Bundesamts für Statistik, die kürzlich erschienen ist. Ähnlich günstig sind die Wirtschaftswissenschaften: Dort kostet ein Student rund 22 470 Franken. Dieses Fach studieren 14 Prozent, die Kosten betragen total aber nur 6 Prozent. Am teuersten sind Studenten der Medizin und Pharmazie. Jeder einzelne kostet 138 160 Franken und zusammen verursachen sie 26 Prozent der Ausgaben - obwohl nur jeder Zehnte eines dieser Fächer studiert. ch
Fachwissen allein reicht nicht für das Berufsleben
Absolventen eines Rechtsstudiums verfügen bezüglich Sach- und Fachwissen gerade mal über jene Kompetenzen, die im Berufsleben von ihnen gefordert werden. Bei den Sozialkompetenzen aber haperts. Das geht aus dem zweiten Zwischenbericht des Bologna-Monitorings der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten hervor. Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 7 (in sehr hohem Mass) haben die jungen Juristen angegeben, wie umfassend gewisse Kompetenzen im Studium vermittelt wurden. Im selben Raster gaben sie an, wie sehr diese Fähigkeiten im Erwerbsleben gefordert sind. Die errechnete Differenz (siehe Grafik) zeigt, ob sie im Studium zu wenig, ausreichend oder zu viel gelernt haben.
Der grösste Unterschied ergibt sich bei den Sozialkompetenzen. Immerhin fühlen sich die Juristen bezüglich Fach- und Sachkompetenzen für die Anforderungen im Arbeitsalltag gewappnet. Insgesamt ergeben sich bei den Jus-Absolventen 4,8 Defizitpunkte.
Ein grösserer Unterschied zwischen Soll und Haben besteht ausgerechnet bei den beiden weiteren auf einen konkreten Beruf ausgerichteten Fachbereichen Medizin und Pharmazie mit minus 7,4 Punkten. Dort wird nicht einmal das an der Universität vermittelte Fachwissen als ausreichend befunden. sz
Zürcher Gericht bestätigt rigide Prüfungsregelung
Merkt ein Student erst nach der Prüfung, dass er während des Examens krank war, darf er die Klausur selten wiederholen. Das Verwaltungsgericht Zürich hat diese Praxis kürzlich in einem Urteil (VB.2012.00278) bestätigt: Für eine nachträgliche Annulla-tion muss ein Kandidat ausserstande gewesen sein, seinen Zustand zu erkennen. Und ihm muss die Fähigkeit zur Einsicht gefehlt haben, der Prüfung fernzubleiben.
Die Universität St. Gallen
orientiere sich bei einer nachträglichen Prüfungsabmeldung am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B2597/2010), sagt René Neuweiler, juristischer Adjunkt des Studiensekretärs. So darf man für eine Wiederholung erst während der Prüfung krank geworden sein und deswegen die Prüfung nicht bestanden haben. Das Berner Verwaltungsgericht hat 2009 darauf hingewiesen, dass man «das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf nimmt», wenn man nicht sofort sagt, dass man nicht leistungsfähig ist (Nr. 100.2009.295U).
An der Universität Luzern wird die Wiederholung einer Klausur so gehandhabt, wie es im Zürcher Urteil festgeschrieben sei, sagt Matthias Angst vom Fakultätsmanagement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die Luzerner Studien- und Prüfungsordnung sieht aber explizit eine Regelung für Härtefälle vor. rmb