Die Universitäten reagieren auf die Kritik, wonach das Studium nach dem Bologna-System «für die Praxis nicht immer zufriedenstellend ist», wie der Zürcher Anwaltsverband jüngst in seinem Infobulletin schrieb. Zürich fokussiert ab dem Herbstsemester im ersten Bachelorjahr besser «auf die wesentlichen Kernkompetenzen», so Christian Schwarzenegger, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Mehr Gewicht erhalten Fächer wie «Öffentliches Recht», «Privatrecht», «Strafrecht» oder «juristische Arbeitstechnik und Methodenlehre inklusive Fallbearbeitung».

Die Bedenken der Praxis kann auch Stephan Wolf, Dekan in Bern, nachvollziehen: «Bologna führt in der Tendenz dazu, dass die Studenten rein sektoriell denken, weil Prüfungen in jedem einzelnen Fach stattfinden.» Dem steuert die Uni Bern mit Prüfungen entgegen, die im materiellen Recht auch das jeweilige Prozess- und Vollstreckungsrecht miteinbeziehen. Die Uni Luzern arbeitet seit einem Jahr mit einer revidierten Studien- und Prüfungsordnung, die auf Bachelorstufe mehr Gewicht auf Kerngebiete wie das Erb- und Sachenrecht, das öffentliche Prozessrecht und Strafprozessrecht legt und auf Masterstufe eine schriftliche Falllösung verlangt. Zudem bietet Luzern ein Masterprofil an, das auf das Anwaltspatent abzielt.

Die Universität Basel punktet damit, dass sie am Ende des Bachelorstudiums in einer grösseren Prüfung den Stoff aus dem öffentlichen Recht, Strafrecht und Privatrecht abfragt.