Fünf Jahre nach ihrem Masterabschluss an einer Schweizer Universität haben sich nur 3,4 Prozent der Juristen selbständig gemacht. Das liegt noch leicht über dem Durchschnitt aller Fachrichtungen (2,8 Prozent), wie die neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen. Höher ist der Anteil bei den technischen Wissenschaften, der dank den Architektinnen und Planern auf 4,7 Prozent kommt, während die Ökonomen nur gerade 0,7 Prozent erreichen. Die Auswertung betrifft das Jahr 2011.
Der Traum von einer eigenen Anwaltskanzlei scheint an Attraktivität zu verlieren. Noch 2009 waren 4,7 Prozent der Juristen fünf Jahre nach dem Masterabschluss selbständigerwerbend.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den promovierten Juristen. Fünf Jahre nach dem Doktorat waren 2009 noch 18 Prozent ihr eigener Chef, 2011 sank der Anteil auf 8,4 Prozent. Ob es sich um einen generellen Trend handelt, muss sich erst noch bestätigen. Zum einen liegen keine Vergleichsdaten für 2007 vor, zum andern könnte es sich auch um einen statistischen Ausreisser handeln. Insbesondere bei den doktorierten Juristinnen und Juristen seien die Fallzahlen relativ tief, sagt Alain Weiss vom Bundesamt für Statistik.